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LG Oldenburg, 10.01.2007 - 5 O 1003/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kinderbetreuungs- und Verkehrssicherungspflicht: Badeunfall eines 2-3 Jahre altes Kindes in einem eingezäunten Schwimmbecken innerhalb eines eingefriedeten Gartens; Übernahme der Aufsicht eines erwachsenen Familienangehörigen für kürzere Zeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 276 BGB; § 280 Abs 1 S 2 BGB; § 823 Abs 1 BGB; § 832 BGB
Absicherung; Aufsicht; Aufsichtspflicht; Auslegung; Badeunfall; Beaufsichtigung; Beweisanforderung; Familienangehöriger; Garten; Gefälligkeit; Gesundheitsschaden; Haftung; Jägerzaun; Kind; Kinderbetreuungspflicht; Leistungspflicht; Minderjähriger; Pflichtverletzung; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.07.1968 - VI ZR 135/67
Aufsicht über fremde Kinder aus Gefälligkeit
Auszug aus LG Oldenburg, 10.01.2007 - 5 O 1003/06
Zur Übernahme einer vertraglichen Übernahme der Aufsichtspflicht, etwa im Rahmen des § 832 BGB, hat der Bundesgerichtshof ausgeführt (VersR 68, 1043):.
- LG Frankfurt/Main, 17.07.2019 - 3 O 237/18
Zur Haftung des Anschlussinhabers, wenn er einen Dritten als Täter benennt.
Auch hier steht lediglich der Besuch der damals 17-jährigen Beklagten zu 2. bei dem damals 13-jährigen Sohn der Beklagten zu 1. zum Spielen im Raume, so dass unter Zugrundelegung der vorgenannten Kriterien nicht von einer konkludenten Übernahme einer Aufsichtspflicht auszugehen ist (so auch BGH, NJW 1968, 1874 in Bezug auf den Besuch von 4 und 6-jährigen Kindern bei Freunden; LG Oldenburg, Urteil vom 10. Januar 2007 - 5 O 1003/06 -, juris in Bezug auf das Aufpassen auf ein 2-3-jähriges Kind).